Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verankert. 150 Jahre sind wir kaum einen Schritt weiter: Noch heute stellt der §218 StGB Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe. Die Festschreibung im Strafgesetzbuch stigmatisiert Schwangerschaftsabbrüche nicht nur an sich, sondern ebenso Ärzt:innen, die freiwillige, sichere Abbrüche durchführen. Jahrzehntelange Kriminalisierung hat Abtreibungen zum Tabu-Thema gemacht. Es ist höchste Zeit für eine entscheidende Wende: Ich schließe mich den Forderungen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung an – Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden!
In der Praxis verhindert §218 StGB, dass Schwangerschaftsabbrüche zur medizinischen Grundversorgung zählen. Das ist fatal. Körperliche Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Stigmatisierung und Kriminalisierung haben auch dazu geführt, dass immer weniger Ärzt:innen bereit sind, einen solchen Eingriff durchzuführen – eklatante Versorgungslücken sind die Folge. So gibt es gibt es in Bremerhaven aktuell keine niedergelassenen Gynäkolog:innen, bei denen ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist. Diese Situation ist nicht tragbar – eine kompetente, wohnortnahe medizinische Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch muss allerorts gesichert sein!
Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 100 000 Schwangerschaften abgebrochen. In der gynäkologischen Fachärzt:innenausbildung wird das Thema dennoch nicht vermittelt – was zusätzlich zu einer kritischen medizinischen Versorgungssituation führt. Wie andere standardisierte Behandlungen sollten Schwangerschaftsabbrüche als anerkannte medizinische Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Eine menschenrechtskonforme gesetzliche Neuregelung des §218 muss jetzt zeitnah auf die bundespolitische Agenda gesetzt werden. Im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl fordere ich daher die Parteien auf, eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs in ihre Wahlprogramme aufzunehmen. Es kann nicht sein, dass Deutschland im Jahr 2021 weiterhin zu den Ländern in Europa gehört, in dem Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich mit Strafe bedroht ist.
Die Kampagne "150 Jahre Widerstand gegen § 2182 wird von Aktivist:innen aus ganz Deutschland zusammen mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung organisiert, die zum 150-jährigen Bestehen des § 218 StGB die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuches fordert. Die Bremische Zentralstelle für Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) unterstützt die Kampagne gemeinsam mit zahlreichen Organisationen, Beratungsstellen, Gruppen, Verbänden und Parteien. Weitere Informationen sowie ein Überblick über Aktionen zum 15. Mai: Bundesweiter Aktionstag 15. Mai | Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (sexuelle-selbstbestimmung.de