Welche Rechte haben Beschäftigte im Minijob und wie lassen sich diese einfordern? Das erklärt die aktualisierte Infobroschüre der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF). Die Onlineveröffentlichung „Ihre Rechte im Minijob – Da ist mehr für Sie drin!“ (pdf, 328.6 KB) ist ab sofort verfügbar.
Der Minijob scheint auf den ersten Blick einfach und bequem, tatsächlich wird er schnell zur Falle und ist alles andere als krisenfest: Im vergangenen Jahr sind laut Agentur für Arbeit allein in Bremen rund 5.000 Minijobs wegefallen. „Die Mehrheit der Betroffenen sind Frauen. Sie stehen ohne Absicherung da, haben keine Ansprüche auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld und auch bei der Rente gehen sie leer aus“, kommentiert Anni Nottebaum, Vertreterin der Landesbeauftragten für Frauen, und fordert: „Minijobs sind Armutsfallen. Sie müssen reformiert und sozialversicherungspflichtig werden.“ Anni Nottebaum weiter: „Auch wenn wir die Beschäftigungsform Minijob grundsätzlich ablehnen, möchten wir denjenigen Menschen, die auf 450-Euro-Basis arbeiten oder sich dafür entscheiden, leicht verständliches Wissen über ihre Rechte im Minijob an die Hand geben. Zugleich informieren wir über die Möglichkeiten und Risiken dieser geringfügigen Beschäftigung mit unzureichender sozialer Absicherung.“
In der Broschüre werden auf 40 Seiten alle Aspekte dieser Beschäftigungsform erläutert, von der Frage, wann ein Job ein Minijob ist, über arbeitsrechtliche Fragen wie Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen, über Rechte bei Schwangerschaft und Kündigung, über tarifliche Ansprüche und steuerrechtliche Fragen bis hin zu Tipps, wie sich Ansprüche und Rechte durchsetzen lassen. Hilfreiche Adressen und Beratungsangebote im Land Bremen sowie weiterführende Links runden die Inhalte der Broschüre ab.
Die Broschüre "Ihre Rechte im Minijob - Da ist mehr für Sie drin" finden Sie hier zum Download (pdf, 328.6 KB).