Ungewollt Schwangere haben ein Recht auf ein umfassendes Beratungsangebot zu Schwangerschaftsabbrüchen. Zudem sind die Bundesländer gesetzlich verpflichtet zu gewährleisten, dass genügend Kapazitäten für Abbrüche gegeben sind. Die Betroffenen sollen auch die Methode des Abbruchs wählen können. Bislang sind in Bremen und insbesondere in Bremerhaven oftmals nicht ausreichend Kapazitäten für Schwangerschaftsabbrüche vorhanden. Daher ist nun geplant, dass – sofern der freie Markt nicht ausreichend Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche bietet – das Land selbst Angebote finanziert. Zudem soll der medikamentöse Abbruch unter medizinischer Begleitung mehr Gewicht bekommen, hierzu wurden in den vergangenen Jahren einige ärztliche Fortbildungen durchgeführt.
Über all diesen Maßnahmen aber steht unverändert der Straftatbestand Artikel 218. Solange Abtreibung eine Straftat, aber in den ersten drei Monaten geduldet ist, wird sich an der Mangelversorgung und dem Fehlen dieser Thematik in der medizinischen Ausbildung nur wenig ändern – hier sind unverändert Anstrengungen auf Bundesebene gefragt, diesen Frauen diskriminierenden Artikel endlich abzuschaffen. Die ZGF fordert die zeitnahe Umsetzung der Ergebnisse des Berichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.
Die ZGF setzt sich vehement für eine bessere Versorgung ungewollt Schwangerer ein, sie tut dies im Rahmen ihrer Netzwerke im bremer forum frauen*gesundheit, aber auch überregional im Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit – oder als Einzelakteurin. Sollten sich Handlungsbedarfe abzeichnen, wird sie sich auch dafür einsetzen, die kommunalen Kliniken zu verpflichten, Kapazitäten für Abbrüche bereit zu stellen.