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Schwangerschaft und Geburt

Schwangerschaft und Geburt sind zentrale Elemente der Frauengesundheit: Von meist großer Freude, aber oft auch Ängsten und Sorgen begleitet, durchlaufen Schwangere ein Gesundheitssystem, das vielfach nicht auf ihre Bedürfnisse eingeht oder eingehen kann, sondern an Zahlen, Kapazitäten und Vorgaben orientiert ist. Die ZGF setzt sich seit Beginn ihrer Existenz für die Rechte Schwangerer ein und stärkt sie im Wahr- und Ernstnehmen ihrer Bedürfnisse dies- wie jenseits medizinischer Anforderungen. Wir treten ein für die freie Wahl des Geburtsorts, für den Zugang zu ausgewogener, verständlich formulierter und neutraler Information zu allen Untersuchungen und Optionen für eine selbstbestimmte und informierte Entscheidung der Schwangeren sowie für eine Stärkung der hebammenzentrierten Geburtshilfe.

Seelische Gesundheit rund um die Geburt

Etwa fünf bis zehn Prozent aller Frauen, die in Bremer Kliniken gebären, leiden nach der Geburt unter psychischen Belastungen. Sie befinden sich in einer akuten Notlage, die sofortiges und fachübergreifendes Handeln erfordert, jedoch bisher oftmals nicht richtig erkannt und behandelt wird. Zentral für eine Verbesserung der Versorgung ist, eine stationäre Versorgungsstruktur für psychisch erkrankte Frauen rund um die Geburt aufzubauen, die derzeit im Land Bremen nicht vorhanden ist. Darüber hinaus müssen Fachkräfte sensibilisiert und ambulante psychotherapeutische Einrichtungen einfach und gut zugänglich werden, sodass hier schnellere und zielgerichtete Hilfe geleistet werden kann.

Die ZGF fokussiert ihre Arbeit auf diese Themen- und Problemlagen und setzt ihre Expertise und ihre starke Position mit ihren Netzwerken wie dem bremer forum frauengesundheit oder dem Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit sowie in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Seelische Gesundheit rund um die Geburt ein, um in der Geburtshilfe Verbesserungen zu erzielen.

Hebammen stärken – für eine gute und bedarfsgerechte Geburtshilfe

Die Situation der Hebammen hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch zugespitzt. Durch verschiedene Entwicklungen, u. a. die belasteten Arbeitssituationen, herrscht derzeit ein absoluter Fachkräftemangel – zu Lasten der noch in der Geburtshilfe Tätigen. Der Beruf muss wieder attraktiv werden. Gemeinsam mit zahlreichen Akteur*innen der Frauengesundheit fordert die ZGF den Ausbau des Studiengangs und eine gute Möglichkeit der Qualifizierung der altrechtlich qualifizierten Hebammen, eine Eins-zu-Eins-Betreuung unter der Geburt, die Einrichtung Hebammen-geleiteter Kreißsäle und gute Rahmenbedingungen, die es Hebammen ermöglichen in ihrem Beruf zu bleiben und sich weiter zu entwickeln. Denn es geht um die Gesundheit der Gebärenden und ihres Kindes, die nachweislich unmittelbar abhängig ist von einer guten, individuellen Betreuung vor, während und nach der Geburt. Und natürlich geht es auch darum, Bedingungen in diesem klassischen Frauenberuf zu schaffen, mit denen Hebammen wertgeschätzt werden und Altersarmut vermeiden können.

Pränataldiagnostik / Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)

Pränataldiagnostik ist die vorgeburtliche Untersuchung auf mögliche Krankheiten oder Behinderungen. Hierzu zählt auch der nicht-invasive Pränataltest (NIPT), der seit Mitte 2022 von den Krankenkassen bezahlt wird. Der NIPT ist ein Bluttest, durch den Schwangere einen Hinweis darauf erhalten, ob ihr ungeborenes Kind ein Risiko trägt, bestimmte Trisomie-Arten, nämlich 13, 18 und 21 (das sogenannte Down Syndrom), zu haben. Der Test hat nur einen begrenzten Aussagegehalt und kann ein falsches Ergebnis anzeigen. Er muss also, sollte das Testergebnis positiv sein, durch weitere invasive Untersuchungen abgeklärt werden.

Das bringt Paare bzw. schwangere Personen in eine konfliktreiche Situation. Sie stehen vor der Frage, entweder ihr (Wunsch)Kind nicht zur Welt zu bringen oder es in einem Land aufwachsen zu lassen, in dem die Kassenzulassung des Tests nahelegt, ihr Kind wäre nicht erwünscht. Dass dieses Dilemma oftmals zur Folge hat, dass die Schwangerschaft abgebrochen wird, zeigen die niedrigen Geburtenraten von Kindern mit dem Down Syndrom in Ländern, in denen der Test schon länger als Kassenleistung zugänglich ist.

In Bremen hatten der Landesbehindertenbeauftragte und die ZGF vor der Kassenzulassung eine breite fachliche Debatte initiiert und gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Medizin, Sozial- und Geisteswissenschaften, Rehabilitations- sowie Rechtswissenschaften sowie Praktiker*innen aus Pränatalmedizin, Humangenetik, Gynäkologie, mit Hebammen und Beratungsstellen sowie zivilgesellschaftlichen Verbänden, Vereinen und Netzwerken ein Monitoring der Auswirkungen der Kassenzulassung des NIPT gefordert. Eine 2023 vom Bundesrat angenommene interfraktionelle Bundesratsinitiative aus Bremen hat diese Forderungen an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet. Im April 2024 erreichte durch die Interfraktionelle Gruppe Pränataldiagnostik des Bundestages ein ähnlich lautender Antrag eine Debatte im Bundestag und wurde in den Gesundheitsausschuss verwiesen. Alle Initiativen zielen darauf, auf der Grundlage des Monitorings, der Politik ein interdisziplinäres Gremium beratend zur Seite zu stellen.