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Mitwirkung an frauen- und gleichstellungspolitischen Vorhaben / Landes- und Bundesebene

Die Juristinnen der ZGF prüfen, ob Gesetze und Vorschriften eine Benachteiligung wegen des Geschlechts ermöglichen oder begünstigen und setzen sich für Regelungen ein, die Geschlechterdiskriminierung verhindern können. Zudem geben sie Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben ab, die frauenpolitische Belange berühren – auf Bundes- und auf Landesebene. Sie tun dies auch in Kooperation mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen, Pflege und Verbraucherschutz.

Wichtige Ziele auf Bundesebene sind aus Sicht der ZGF die Abschaffung des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch, des Ehegattensplittings oder die bundeseinheitliche und auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser. Hier gibt die ZGF Impulse, kommentiert bundes- und landespolitische Vorhaben oder formuliert im Auftrag des zuständigen Senatsressorts Gesetzesinitiativen. Mit ihrer Initiative konnte sie etwa vor der bundesweiten Streichung des so genannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (Paragraf 219a) bewirken, dass das Land Bremen für ungewollt Schwangere Namen von Ärztinnen, Ärzten und Kliniken, die Abbrüche vornehmen, öffentlich zur Verfügung stellte.

Auf Landesebene engagiert sich das Team Rechtsangelegenheiten der ZGF beispielsweise für die Verbesserung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen (Landesgleichstellungsgesetz) , die Einführung eines Paritätsgesetzes oder andere Regelungen, die die geschlechtergerechte Vergabe der Sitze in der Bremischen Bürgerschaft gewährleisten.